Wann gilt für Ärzte das "Recht auf Nichtwissen"? bei möglichen medizinischen Offizialdelikten (öffentlich)

18.11.2024

An: "Juerg.Sommer@bl.ch" <Juerg.Sommer@bl.ch>, "roland.mueggler@bl.ch" <roland.mueggler@bl.ch>

Kopie: "gstaw.bern@justice.be.ch" <gstaw.bern@justice.be.ch>, "peter.pellegrini@ji.zh.ch" <peter.pellegrini@ji.zh.ch>, "info@gs-edi.admin.ch" <info@gs-edi.admin.ch>, "eric.nussbaumer@parl.ch" <eric.nussbaumer@parl.ch>, Aref al Deb'i <kantonsarzt@bl.ch>, "samuel.erny@bs.ch" <samuel.erny@bs.ch>, "yves.flueckiger@akademien-schweiz.ch" <yves.flueckiger@akademien-schweiz.ch>, "christoph.berger@kispi.uzh.ch" <christoph.berger@kispi.uzh.ch>, Battegay Manuel <manuel.battegay@usb.ch>, "marcel.tanner@swisstph.ch" <marcel.tanner@swisstph.ch>, "medical@vernazza.ch" <medical@vernazza.ch>, "Raimund.Bruhin@swissmedic.ch" <Raimund.Bruhin@swissmedic.ch>, "direction@fmh.ch" <direction@FMH.ch>, Ärztegesellschaft BL <aeg-bl@hin.ch>, Sgpp <praesidium@psychiatrie.ch>, Tobias Eichenberger <tobias.eichenberger@hin.ch>, Gabriela Kümmerli <gku@hin.ch>, Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie Baselland <info@fgp-bl.ch>, "eric.gujer@nzz.ch" <eric.gujer@nzz.ch>, "roger.koeppel@weltwoche.ch" <roger.koeppel@weltwoche.ch>, Björn Riggenbach <bjoern.riggenbach@aletheia-scimed.ch>, "roger@bittel.tv" <roger@bittel.tv>, Walter Siegrist <walter.siegrist@aletheia-scimed.ch>, Marco Caimi <info@caimi-health.ch>, Stefan Hockertz <stefan.hockertz@aletheia-scimed.ch>, "Info - MWGFD e.V." <info@mwgfd.org>, "saqm@fmh.ch" <saqm@fmh.ch>


Sehr geehrter Herr Gesundheitsamtsleiter Jürg Sommer

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Roland Müggler


Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft mehrfach darauf hinwies, dass sie bei ernsthaften Indizien für international organisierte Offizialdelikte von Pharmafirmen, WHO und deren Investoren nicht zuständig sei, fällt die Zuständigkeit an Sie zurück.

Der Vorstand unserer kantonalen Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie beruft sich auf sein „Recht auf Nichtwissen“ im fachlichen Konflikt um die Angemessenheit und die Folgen der „Corona-Massnahmen“ im Bereich unserer Fachgruppe (s.u.).

Habe ich als Arzt bei der Anordnung oder Empfehlung medizinischer Massnahmen, z.B. Maske, PCR-Test, „Impfung“, in meiner Praxis oder als Chefarzt einer Klinik/Spital das "Recht auf Nichtwissen“?

Im Sinne des geforderten „informed consent“  bin ich der Meinung, dass ich als Arzt verpflichtet bin meine Patienten über die möglichen Folgen, d.h. Nutzen und Schaden meiner ärztlichen Anordnungen oder Empfehlungen, gemäss des aktuellen wissenschaftlichen Standes der Evidenz zu informieren und diesen eigenverantwortlich zu überprüfen, d.h. es wäre für einen Facharzt nicht ausreichend, Anordnungen oder Empfehlungen ungeprüft auszuführen.


Im Fall des 16 jährigen, vergifteten Mädchens (s.u.), deren individuelle Schaden/Nutzen Analyse wohl noch schlechter ist, als von mir zitiert (3), stehen für mich folgende Fragen für unseren Kanton im Raum:

1. Erfolgt bei uns im Kanton ein aktives Monitoring aller „Corona-geimpften“ Jugendlichen? Wenn nicht, warum nicht?

2. Bei wieviel „geimpften“ Jugendlichen wurden bislang gesundheitliche Schäden seit Erhalt der „Impfungen“ dokumentiert? Welche Schäden? Wie ist der Unterschied zur Zeit vor 2021? Welche Daten werden im Vergleich auf nationaler Ebene erhoben?

3. Wie erfolgt das Monitoring dieser Jugendlichen in Hinblick auf mögliche Langzeitschäden?

Aktuelle offizielle Daten aus Neuseeland zeigen einen Anstieg der Sterblichkeit in der Altersgruppe der 12- bis 19-Jährigen um 188 % nach der Covid-modRNA-„Impfung" (1), worauf auch Daten einer bereits erwähnten grossen Studie der Uni Oxford hinwiesen (2).


Ich hätte es bevorzugt, vor meinem Ausschluss aus dem Vorstand, die Widesprüche und Fragen zu den Corona-Massnahmen, innerhalb des Vorstandes unserer Fachgruppe und der kantonalen Ärztegesellschaft zu klären und habe auch mehrfach darum gebeten (s. Anhang). Der Vorstand hat sich leider für einen öffentlichen Diskurs entschieden, weshalb ich die weiteren Verantwortungsträger und offiziellen Experten mit einbeziehe und um Stellungnahme bitte.

Die gesellschaftlichen Konsequenzen, aus der Klärung meiner bislang unbeantworteten Fragen, sind erheblich.

Für mich persönlich bedeutet die Klärung, ob mein beharrlich, aufdringlich, expansives Verhalten Ausdruck einer psychischen Störung (z.B. Querulantenwahn (Paranoia querulans) ICD-10: F22.8 ) oder einer notwendigen ärztlichen Verantwortung ist.


Freundliche Grüsse
Oliver Christen


P.S. dieses Schreiben erhalten Sie selbstverständlich auch wieder eingeschrieben zugestellt, und es darf meinerseits weitergeleitet werden.


Quellen:


(1) Daily Telegraph, New Zealand; 23.10.2024: Guy Hatchard "BREAKING: 188% RISE IN MORTALITY RISK AMONG NZ TEENS FOLLOWING COVID VAX"

Link: https://dailytelegraph.co.nz/opinion/breaking-188-rise-in-mortality-risk-among-nz-teens-following-covid-vax2/

(2) Oxford-Studie an 820.926 Kindern/Adolsezenten: Alle Fälle von Myokarditis und Perikarditis während des Untersuchungszeitraums traten bei „ geimpften" Kindern/Adolezenten auf. - Es gab in keiner Gruppe COVID-19-bedingte Todesfälle, und COVID-19-bedingte Folgen bei jüngeren Kindern waren zu selten, um die IRR genau zu schätzen.

Quelle: OpenSAFELY: Effectiveness of COVID-19 vaccination in children and adolescents Colm D Andrews et al. medRxiv 2024.05.20.24306810; doi: https://doi.org/10.1101/2024.05.20.24306810

(3)Auf mein Schreiben vom 15.11.24 erhielt ich einige ermutigende Rückmeldung und auch Korrekturen. Ein Statistiker wies darauf hin, dass die individuelle Schaden/Nutzen-Bewertung noch schlechter ist:

"Die mathematisch korrekte Argumentation wäre m.E. die:

Die Infektionssterblichkeit (IFR) ist für ein solches Mädchen etwa 0,0003%.

Eine effektive Impfung sollte ja das Risiko senken, also z.B. auf 0,0001%.

Angenommen, es gäbe eine derart gigantische Studie, die das belegen könnte. Bitte beachten, dass eine Senkung der IFR nicht einmal für die normale oder ältere Bevölkerung gezeigt wurde, und vor allem, dass das man in Sachen Mortalität sowieso auf die „all-cause mortality (ACM)“ schauen müsste, die in den Placebo-kontrollierten randomisierten klinischen Studien (RCT) stets etwas schlechter für Verum ausging!

Bleiben wir dennoch bei o.g. Prozentzahlen. Daraus ergäbe sich eine benötigte absolute Risikoreduktion (ARR) von 0,0002%. Daraus ergäbe sich via 1/ARR eine „number needed to vaccinate (NNV)“ von 500 000 Mädchen.

Dies ist aber eine idealisierte Betrachtung, denn offenbar ist das Risiko, schwere Impfschäden zu erleiden, höher als 1 zu 500 000. Das sind ist die Zahl von 500 000 Mädchen schon höher, als die Zahl der Mädchen, die es in der Schweiz in dieser Altersklasse überhaupt gibt.

Außerdem ist höchst fragwürdig, ob die ARR in Wirklichkeit so „hoch“ sein kann. Die oben angedeuteten Verhältnisse aus den großen RCT lassen eine solche ARR als irreal erscheinen. Läge die wahre ARR also bei einem Viertel des genannten Betrages, läge die NNV bei 2 Millionen.

Um gleich ein beliebtes Gegenargument vorwegzunehmen: Der Fremdschutz wurde für diese Impfungen nie belegt. Unseres Erachtens hatten die Hersteller dafür sehr gute Gründe.

Ohne einen eindeutig belegten Fremdschutz kann man niemanden außerhalb von Risikogruppen eine solche Impfung empfehlen. Dies ist derzeit auch die letzte Rückzugslinie von z.B. deutschen STIKO. Wobei allerdings auch anzumerken ist, dass eine effektive Risikoreduktion durch diese Impfungen für die ACM auch noch nie gezeigt wurde. Das heißt, selbst diese Empfehlung ist aus unserer Sicht unhaltbar, weil unbelegt."


Anhang:


Stellungnahme des Vorstandes der Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie BL: (Namen sind durch X ersetzt)

https://www.wissenschaftstehtauf.ch/Beitrag_an_Mitglieder_Traktand_4.pdf


Mailthread:

Am 15.11.2024 um 12:21 schrieb X

Lieber Oliver

 

Im Anschluss an deine Replik zum Wunsch von X, aus deinem Mailverteiler  entfernt zu werden, hat der VS der Fachgruppe in seiner gestrigen Sitzung einen Entschluss gefasst, den ich dir mit dieser Zuschrift übermittle. 

 

Du hast hast X als Mitglied des VS- und somit uns allen- ein "Recht auf Nichtwissen“abgesprochen. Diese Haltung sei dir zugestanden. Da wir deine Beweggründe nicht teilen, werden wir auf weitere Zuschriften, die sich um das von dir vornehmlich bewirtschaftete  Themenfeld drehen, nicht mehr eintreten. Wir werden keine entsprechenden Traktanden oder Anträge mehr entgegennehmen und du wirst von uns als Fachgruppenvorstand keine Antworten auf deine Schreiben mehr erhalten. Jedem VS-Mitglied steht es fortan frei, deine Mitteilungen zu lesen und als Einzelperson zu beantworten oder sie ungelesen in den Papierkorb zu bewegen.

 

Wir danken dir für die Kenntnisnahme und grüssen dich freundlich

 

X

Präsidentin Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie BL

 

 

 

Am 15.11.2024 um 09:00 schrieb oliver.christen@hin.ch:

 

Sehr geehrte Generalstaatsanwaltschaft

 

Ich bestätige Ihnen hiermit, dass Sie mir das Beweismittel für ein mögliches massenhaftes Offizialdelikt (histopathologischer Atlas) heute um 08.08. Uhr zurückgesandt haben.

 

Seit 4 Jahren ist offenbar niemand mehr in unserem Land für erhebliche Hinweise auf organisiertes Verbrechen zuständig.

 

Freundliche Grüsse

Oliver Christen

 

Anhang: Ihr Schreiben z.K. für die Öffentlichkeit

<Generalstaatsanwaltschaft_Antwort 2024_15.pdf>

 

 

 

 

Von: HIN O. Christen <oliver.christen@hin.ch>

Betreff: 16 Jährige wissentlich vergiftet - Stoppen Sie diesen Wahnsinn? (öffentlich)

Datum: 15. November 2024 um 08:00:00 MEZ

An: info@gs-edi.admin.cheric.nussbaumer@parl.chroland.mueggler@bl.chpeter.pellegrini@ji.zh.chgstaw.bern@justice.be.chJuerg.Sommer@bl.ch, Aref al Deb'i <kantonsarzt@bl.ch>, samuel.erny@bs.ch

Kopie: yves.flueckiger@akademien-schweiz.chchristoph.berger@kispi.uzh.ch, Battegay Manuel <manuel.battegay@usb.ch>, marcel.tanner@swisstph.chmedical@vernazza.chRaimund.Bruhin@swissmedic.ch, "direction@fmh.ch" <direction@FMH.ch>, Ärztegesellschaft BL <aeg-bl@hin.ch>, Sgpp <praesidium@psychiatrie.ch>, Tobias Eichenberger <tobias.eichenberger@hin.ch>, Gabriela Kümmerli <gku@hin.ch>, Fachgruppe Psychiatrie und Psychotherapie Baselland <info@fgp-bl.ch>, eric.gujer@nzz.chroger.koeppel@weltwoche.chroger@bittel.tv, Marco Caimi <info@caimi-health.ch>, Stefan Hockertz <stefan.hockertz@aletheia-scimed.ch>, "Info - MWGFD e.V." <info@mwgfd.org>, saqm@fmh.ch

 

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider

Sehr geehrter Nationalratspräsident Eric Nussbaumer

Sehr geehrte Staatsanwaltschaften

Sehr geehrte Verantwortungsträger

 

Anbei der Auszug des pathologischen Befundes einer 16 Jährigen, die mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ mit der modRNA-LNP Technologie („Impfung“) tödlich vergiftet wurde (1, Fall159).

 

Die Infektionssterblichkeits-Rate (IFR) einer Covid-Infektion betrug für dieses Mädchen: 0,0003% (2)

Die Absolute Risikoreduktion (ARR) durch eine Impfung vor einer schweren Hospitalisierung geschützt zu sein, ausgedrückt in „Numbers Needed to Vaccinate (NNV)“, betrug für dieses Mädchen ca.1/106'500 (Bei einer NNT von >1/50  fasst ein Arzt ein Medikament normalerweise nicht mehr an) (6)

 

Die Hersteller und Zulassungsbehörden wussten 2020, dass das geschieht (3) (4)

 

Die Öffentlichkeit wurde von renommierten Experten, die bis 2020 Regierungen berieten, diesbezüglich gewarnt:“Der Angriff von Killer Lymphozyten auf empfindliche oder gar unersetzbare Zellen könnte tragische Folgen haben.“ (5)

 

Schwangere und ihre ungeborenen Kinder werden weiterhin dieser Gefahr ausgesetzt (1, Fall 157A). Die offizielle Ärzteschaft schweigt, die Staatsanwaltschaften schauen weg und nehmen umfangreiche Anzeigen, die seit 7/2022 vorliegen, nicht anhand (7). 

 

Für mich als Arzt ist das Verfahrensverschleppung von möglichen Offizialdelikten.

 

Beim Verbleib in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und den Beitritt zum Neuen Pandemievertrag der WHO, wird das die "neue Normalität".

 

Sie wurden seit 2020 umfänglich informiert (s. A.). „Ich habe nichts gewusst“ hat keine Geltung für Sie. Übernehmen Sie jetzt Verantwortung für Ihr Handeln.

 

Freundliche Grüsse

Oliver Christen

 

P.S. Seien Sie bitte unsicher, überprüfen Sie meine Quellen und falsifizieren Sie diese wenn nötig. Nur so kann ich etwas lernen und meinen Standpunkt korrigieren.

Dieses Mail darf weitergeleitet werden

 


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Oliver Christen, Praktischer Arzt FMH

Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie FMH

Fachpsychotherapeut Psychotraumatologie SIPT/DIPT

 

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